Elektro-Altgeräte-Recycling

Hinweise zum Elektro-Altgeräte-Recycling

Die CB Elektrohaus OHG hat Interseroh damit beauftragt, die bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß § 17 ElektroG durchzuführen. Interseroh betreibt zu diesem Zweck ein flächenabdeckendes Netzwerk an Rücknahmestellen, an denen Sie ausgediente Altgeräte kostenlos abgeben können. Für den Transport der Geräte zur Annahmestelle sind alle Kunden selbst verantwortlich. Die CB Elektrohaus OHG ist zum Transport der Altgeräte zur Rücknahmestelle gesetzlich nicht verpflichtet.

Bitte beachten Sie dazu Folgendes:
- Kleingeräte (keine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen in haushaltsüblichen Mengen an den Rücknahmestellen abgegeben werden.

- Großgeräte (mindestens eine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen im Tausch „Alt gegen Neu“ an den Rücknahmestellen abgegeben werden – das bedeutet: Kaufen Sie ein Neugerät, dürfen Sie ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, an einer der Rücknahmestellen abgeben, sofern Sie den Kauf des Neugerätes gegenüber der Rücknahmestelle entsprechend nachweisen können. Hierzu stellt Interseroh Ihnen einen Rückgabeschein aus.

Wie Sie den Rückgabeschein für Großgeräte erhalten und wo Sie Ihr Kleingerät entsorgen können, erfahren Sie unter folgendem Link:
Interseroh WEEE-Annahmestellen finden

Wichtig: Die Rücknahmestelle kann die Annahme von Altgeräten ablehnen, die aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen.

Beachten Sie folgende Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten: Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind getrennt von anderen Abfällen zu erfassen. Zu erkennen ist das an dem aufgebrachten Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf den Geräten.



Nutzen Sie zur Entsorgung von Altgeräten ausschließlich die dafür vorgesehenen Erfassungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der Hersteller und der Vertreiber. Für das Entfernen persönlicher Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten ist der Endnutzer gemäß § 18 (1) Nr. 7 ElektroG selbst verantwortlich.